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Hinweis:

Die Kosten für die Entfernung eines Wespennestes übernimmt der Vermieter, wenn sich das Nest in Gebäudeteilen wie beispielsweise im Rollladenkasten befindet. Befindet sich das Wespennest hingegen im persönlichen Bereich des Mieters, etwa am Gartentisch, trägt der Mieter die Kosten selbst.

*Pflichtfeld